Das Wichtigste in Kürze
- Ein Chat-Werkzeug, das Cookies oder Kennungen auf dem Gerät speichert, braucht eine Einwilligung – also ein Banner, bevor jemand mitreden darf.
- Viele Chat-Dienste laden außerdem Skripte von Drittservern, oft außerhalb der EU. Das sehen Sie nur, wenn Sie es prüfen.
- Für Veranstaltungen zählen vier Dinge: ohne Hürde mitreden, Fragen sammeln und bewerten, Moderation, Export fürs Protokoll.
- Prüfen Sie jeden Anbieter mit denselben acht Fragen – die Liste steht unten.
- Ein Tagespass für einen Veranstaltungschat kostet am Markt zwischen null (werbefinanziert) und einigen hundert Euro; bei NextKon ab 19 € netto.
Der Chat ist bei Online- und Hybrid-Veranstaltungen der Ort, an dem aus Zuschauern Teilnehmer werden: Fragen an die Referenten, Rückmeldungen, kurze Umfragen. Gleichzeitig ist er die Stelle, an der am häufigsten Datenschutzfehler passieren – weil das Chat-Werkzeug als Fremdinhalt in die eigene Seite eingebettet wird und dabei Dinge tut, die der Veranstalter nicht sieht.
Warum der Cookie-Banner nicht am Chat vorbeikommt
§ 25 TTDSG verlangt eine Einwilligung, sobald Informationen auf dem Endgerät gespeichert oder ausgelesen werden, die für den Dienst nicht unbedingt erforderlich sind. Viele Chat-Werkzeuge setzen Cookies oder lokale Kennungen, um Teilnehmer wiederzuerkennen, Statistiken zu führen oder Werbung zu steuern. Dann müssen Sie fragen, bevor der Chat lädt – und wer „ablehnen“ klickt, kann nicht mitreden. Ein Chat, der auf solche Kennungen verzichtet, braucht keinen Banner: Name eingeben, mitreden.
Was Sie selbst prüfen können
Öffnen Sie Ihre Stream-Seite in einem privaten Browserfenster und sehen Sie in den Entwicklerwerkzeugen (F12) unter „Anwendung“ bzw. „Speicher“ nach: Welche Cookies, welche Einträge im lokalen Speicher, welche Drittserver werden geladen? Alles, was dort von Ihrem Chat-Anbieter steht, muss in Ihrer Datenschutzerklärung erklärt und – wenn nicht erforderlich – vorher eingewilligt werden.
Acht Fragen an jeden Chat-Anbieter
- Speichert der Chat Cookies oder Kennungen auf dem Gerät?Wenn ja: welche, wozu, und sind sie „unbedingt erforderlich“? Alles andere braucht einen Banner.
- Von welchen Servern wird der Chat geladen?Server-Standort und Hoster erfragen. Drittserver außerhalb der EU brauchen eine Rechtsgrundlage für die Übermittlung (Art. 44 ff. DSGVO).
- Gibt es einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung?Ohne AVV dürfen Sie den Dienst nicht einsetzen. Er sollte online abrufbar und ohne Verhandlung abschließbar sein.
- Müssen Teilnehmer sich registrieren?Jede Registrierung kostet Teilnehmer. Für Veranstaltungen reicht ein Name – die Zugangskontrolle übernimmt die Stream-Seite.
- Wie werden Fragen von Kommentaren getrennt?Fragen sollten markiert, gesammelt und von anderen Teilnehmern bewertet werden können, damit die Moderation die wichtigsten sieht.
- Was kann die Moderation?Beiträge ausblenden, Teilnehmer stummschalten, Fragen als beantwortet markieren, Hinweise einblenden – ohne dass das Publikum die Bedienung sieht.
- Bekomme ich den Verlauf heraus?Export als CSV oder Tabelle für Protokoll, Nachbereitung und Referentenfeedback.
- Wie viele Teilnehmer verträgt der Chat?Lassen Sie sich Lasttests oder Referenzen zeigen. Ein Chat, der bei 500 Teilnehmern hakt, hilft am Kongresstag nicht.
Einbinden, ohne die eigene Seite zu belasten
- iframe neben dem Player: Der Chat läuft in einem eigenen Rahmen; Ihr Player (Vimeo, YouTube, DaCast oder ein anderer) bleibt unverändert.
- Mobil zuerst denken: Auf dem Smartphone liegt der Chat unter dem Video – prüfen Sie, ob er dort bedienbar bleibt.
- Zugang über die Stream-Seite: Wer die geschützte Seite sieht, darf chatten. Der Chat selbst braucht dann keine zweite Anmeldung.
- Ein Raum je Saal: Bei parallelen Vorträgen je Raum ein eigener Chat, damit Fragen beim richtigen Referenten landen.
- Testlauf mit der Moderation: 30 Minuten vorher Fragen stellen, bewerten, ausblenden – damit am Tag jeder Griff sitzt.
Was ein Veranstaltungschat kostet
Am Markt reicht die Spanne von werbefinanzierten Gratisdiensten (dann zahlen Ihre Teilnehmer mit Daten) bis zu mehreren hundert Euro je Tag für Werkzeuge mit Umfragen und Auswertung (Stand Oktober 2026). NextKon Chat kostet als Tagespass ab 19 € netto für bis zu 100 Teilnehmer, 59 € bis 300 und 129 € bis 1.000 Teilnehmer; wer regelmäßig streamt, nimmt das Jahresabo ab 490 € netto. Alle Preise netto, Stand Oktober 2026 – aktuell auf nextkon.de/preise.
Häufige Fragen
Reicht der Chat der Videoplattform nicht?
Technisch oft ja, rechtlich selten: Plattform-Chats setzen in der Regel Cookies, verlangen ein Konto oder laden Tracker. Außerdem gehört der Verlauf dann der Plattform, nicht Ihnen.
Brauchen wir eine Einwilligung für den Namen im Chat?
Nein, der Name ist für den Dienst erforderlich (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Hinweis in der Datenschutzerklärung genügt; Teilnehmer dürfen ein Pseudonym wählen.
Wie lange wird der Verlauf gespeichert?
Bei NextKon so lange, wie Sie den Raum behalten; nach dem Export können Sie ihn löschen. Legen Sie die Frist in Ihrer Datenschutzerklärung fest.
Kann der Chat auch Umfragen?
NextKon Chat sammelt Fragen und lässt sie bewerten; für echte Abstimmungen mit Stimmrecht (z. B. Mitgliederversammlung) binden wir ein Abstimmungswerkzeug ein.
Funktioniert der Chat ohne JavaScript oder in alten Browsern?
Er läuft in jedem aktuellen Browser auf Smartphone, Tablet und PC – ohne App. Sehr alte Browser ohne JavaScript werden nicht unterstützt.
Sie planen eine Veranstaltung?
Datum, Ort, ungefähre Teilnehmerzahl – mehr brauchen wir für ein erstes Angebot nicht. Wir melden uns persönlich.
Veranstaltung anfragenQuellen
- § 25 TTDSG – Schutz der Privatsphäre bei Endeinrichtungen
- Art. 28 DSGVO – Auftragsverarbeiter
- Art. 44 DSGVO – Allgemeine Grundsätze der Datenübermittlung
- Datenschutzkonferenz – Orientierungshilfen (u. a. Telemedien)
Marktpreise: veröffentlichte Preislisten von rund 15 Anbietern in Deutschland und Österreich, Stand Oktober 2026. Alle Preise netto. Keine Rechtsberatung.
